wie immer man sie nennen will, gehen mir langsam auf den Keks. Ich hatte mich gestern schon über einen solchen aufgeregt. Dieser überholte mich, ich fahre in der Regel so um die 20 km/h – eher langsamer, erstens verdammt schnell, deutlich jenseits von 30 km/h, zweitens viel zu eng und drittens ohne vorher zu klingeln. Vollspacke! Irgendwie kann ich mich in letzter Zeit nicht des Eindrucks erwehren, dass die Anzahl dieser Radler zunimmt. Das Ganze fand auf einem Radweg mit der sogenannten Benutzungspflicht statt, die auf diesem Abschnitt trotz des Urteils wohl bestehen bleiben wird.
Noch schlimmer finde ich es, wenn das auf gemeinsamen Rad- und Gehwegen passiert.
Bei der Rad-Spannerei wird gerade wieder darüber diskutiert, ob Radfahren auf Straßen auch außerorts sicherer ist oder nicht. Ich möchte nicht als Radfahrer auf der Landstraße mit 100 km/h und mehr überholt werden, schon gar nicht von LKWs. Jedenfalls nicht so, wie es allgemein üblich ist, zu eng, zu schnell …. .Das ist dann bei einem “Normalradler” die fünffache Geschwindigkeit. Ähnlich ergeht es den Fußgängern innerorts, wenn Sie von diesen Raserradlern mit 25 und mehr km/h überholt werden.
Es gibt zwar keine Vorschrift über den Abstand, den ein Radler einhalten muss, wenn er einen anderen Radler oder Fußgänger überholt. Aber es gibt zahlreiche Urteile, die zumindest Vorsicht und vorheriges Klingeln vorschreiben:
Radfahrer untereinander brauchen beim Überholen nicht einen Sicherheitsabstand von 1,50 bis 2 m einzuhalten, wie er beim Überholen von Radfahrern durch Kfz erforderlich ist. auf einem 1,70 m breiten Radweg darf ein Radfahrer jedenfalls dann überholen, wenn er seine Überholabsicht durch Klingeln angezeigt und der Vorausfahrende dies wahrgenommen hat (OLG Frankfurt/M., 17 U 129/88).
oder
In einer Gruppe von Radlern steht jedem Radfahrer auch beim Überholen eine Aktionsbreite von 1,25 Metern zu (75 cm für den Körper und seitlich jeweils 25 cm für Abweichungen von der Fahrlinie). Außerdem muss der Überholende seine Überholabsicht durch Klingeln ankündigen.
Bei einer Radtour eines Sportvereins kam eine Frau ins Schlingern und stürzte, während sie von einem Vereinskameraden überholt wurde. Die Frau zog sich mehrere Knochenbrüche zu und trägt Spätfolgen davon. Der Überholende hatte hatte sein Manöver nicht durch Klingeln oder Rufen angekündigt. Außerdem soll er keinen genügenden Seitenabstand zur Klägerin eingehalten haben. Der Beklagte wurde zur Zahlung von 5.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadensersatz für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe während der ersten Krankheitswochen verurteilt. Außerdem muss er Schadensersatz und Schmerzensgeld für alle künftigen Folgen des Unfalls zahlen (OLG Hamm, 6 U 105/03).
gefunden hier.
Auf den meisten “noch” benutzungspflichtigen Radwegen ist ein legales und vor allem sicheres Überholen somit gar nicht möglich. Oft ist sogar so, das diese Radler einen rechts überholen und dabei natürlich auf dem Gehweg ausweichen. Auch hier gibt es eindeutige Urteile.
Eine durchgezogene Linie zwischen Radweg und Bürgersteig ist als “Mauer” zu betrachten: Sie darf von Radfahrern nicht überfahren werden. Bei Gegenverkehr müssen Radler sich ganz rechts halten, notfalls sogar anhalten – vorsorgliches Ausweichen auf den Fußgängerstreifen ist in jedem Fall grob verkehrswidrig (OLG Hamm, Az. 13 U 111/94).
Wenn viele Menschen in den Städten eine generelles Tempolimit von max. 30 km/h fordern, soll es ja vor allem der Sicherheit der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern dienen. Natürlich dient es auch der Emissionsreduzierung und schont damit die Umwelt oder besser Mitwelt.
Es ist der Sache sicherlich nicht dienlich, wenn nun diese Radler auf viel zu engen Wegen, viel zu schnell und vor allem viel zu eng deutlich langsamere Fußgänger überholen: Sie sind um keinen Deut besser als ihre motorisierten Verwandten, jedenfalls vielen von diesen.
Wenn das nun der Preis für die Steigerung des Radverkehs sein soll, wäre es mir persönlich lieber, wenn die Raserradler wieder in ihre Blechdosen steigen. Dann höre ich sie wenigstens.
Übrigens, gestern Abend fuhr ich einen Kilometer hinter einem langsameren Radfahrer hinterher, ich konnte ihn nicht überholen, da der Radweg viel zu eng war. Es erfordert Disziplin und Rücksichtsnahme, aber es geht. Den meisten ist das allerdings vollkommen wurscht.




Diese Beobachtungen sind alles in allem das Ergebnis der jahrzehntelangen Rad_weg!-Propaganda, die aus fahrenden Verkehrsteilnehmer Fußgänger auf Rädern gemacht hat. Mit allen Folgen für deren Disziplin im Verkehr.
Wenn Radfahrer zukünftig auf der Fahrbahn allgemein als vollwertige Verkehrsteilnehmer anerkannt würden, ließe sich das hoffentlich wieder ändern.
Zumindest diszipliniert das Fahren auf der Fahrbahn meiner Erfahrung nach ungemein, wenn man sich dementsprechend benimmt, d.h. selbstbewusst fährt, ausreichende Sicherheitsabstände nach rechts, vor allem zu parkenden Autos einhält etc.
Dem stimme ich voll und ganz zu. Bei der jetzigen Situation für uns Radler ist Benimm bei vielen allerdings ein Fremdwort.
Die Richter kennen sich aus: http://bundesrecht.juris.de/stvo/__16.html
Die Rechtsprechung ist eben oft eine Interpretationssache, das hatten wir hier auch schon einmal.
Hier dazu das “Klingel-PDF” vom ADFC.
Solche Spinner sind mir zum Glück bisher eher selten begegnet. Liegt wahrscheinlich daran, dass ich zur Zeit des Berufsverkehrs nicht auf Hauptstraßen unterwegs bin.
Ich fahre auch häufig hinter langsameren Radlern hinterher. Wenn man 18 km/h fährt, ist es relativ sinnlos, beispielsweise einen 15 km/h fahrenden Radler zu überholen. An der nächsten Kreuzung sieht man sich eh wieder. Außerdem macht das Fahren in kleinen Spontangrüppchen mehr Spaß. Das kenne ich noch aus Oldenburg.
Nico
Auf “meinen” Grünzügen begegne ich solchen Radlern auch nicht, da sind dann “echte” Alltagsradler unterwegs, die die Natur beobachten und genießen. Die rasen da nicht durch, als ob der Teufel hinter ihnen her ist.
Zumindest zwischen Radlern würde ich mir auch häufiger mehr Respekt wünschen, immerhin verbindet uns alle die Freude am Radfahren.
Ich frag mich ja schon länger was diese Raser auf nem Radweg zu suchen haben. So weit ich weiß dürfen in Österreich z.B. Rennradler im Training immer auf der Straße fahren, find ich sinnvoll mit dem Rennrad bin ich immerhin schneller als diese MoFa´s die auf der gleichen Straße unterwegs sind.
Mit dem Renner meide ich Radwege auch, ständiges abbremsen, Klingeln und sich vorbei quetschen bringt einen doch nur aus dem Tritt und der “Langsamradler” kann doch nix dafür, dass Radwege meist zu schmal und mit Fussgängern bevölkert sind. da lass ich mich lieber von so ein paar Autospa… zusammenhupen
Tun sie ja eh, auch auf Straßen bei denen kein Ver- oder Gebot die Benutzung verbieten würde.
P.S. Lieber mach ich mich bei den Blechschüssellenkern unbeliebt als bei einem Radler, der mich bei meinem nächsten Platten mit seiner Pumpe retten könnte
Tja etwas mehr Solidarität unter Radlern täte gut.
Dieser Raser stehen scheinbar auch immer im Wettkampf mit den Blechdosenfahrern, so nach dem Motto “ich bin schneller”.
Maximal Tempo 30 in der Stadt, das würden allen deutlich mehr Lebensqualität bringen. Entschleunigung nennt man das, würde allen gut tun.
[...] Ja ich habe hinten keine Augen, nein ich muss nicht darauf achten, was da von hinten kommt, ja der Radfahrer muss klingeln, wenn er überholt. Aber das hatten wir alles schon hier. [...]