und gefährliche Körperverletzung? Die Rechtsprechung ist oftmals nicht nachzuvollziehen, Recht haben und Recht zu bekommen sind bekanntlicher Weise zwei Paar Schuhe.
Der Richter stellte zwar fest, dass die Angeklagte das Auto als Waffe missbraucht hat. Er folgte aber nicht der Staatsanwaltschaft, die 6 Jahre wegen versuchten Mordes aus Rache gefordert hat. Das sind zu dem ergangenen Urteil zwar nur 9 Monate Unterschied in der Haftlänge. Das Wort Mord statt Totschlag wäre in dem Zusammenhang aber wohl treffender gewesen. Alleine die Wirkung auf alle anderen Verkehrsteilnehmer, dass ihre geliebtes Auto zu einer Mordwaffe werden kann, wäre so deutlicher geworden.
Das Führen eines Fahrzeugs wird ihr hoffentlich ein Leben lang verwehrt bleiben. Von Beruf ist/war die Frau auch noch Ärztin.
Quelle: unter anderem hier.

Fotoquelle: 



