das geht natürlich gar nicht. Man sollte sich schon noch soweit unter Kontrolle haben, anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber nicht tätlich zu werden. Aber die Nerven liegen scheinbar blank, der Radfahrer fühlte sich durch die Huperei provoziert. Den Rest des Artikels gibt es hier.
Die Huperei innerorts nervt mich allerdings auch. Man fällt sozusagen fast vom Fahrrad, wenn da mal wieder einfach so gehupt wird. Manche missbrauchen ihre Hupe als Kommunikationsmittel. Dabei gibt es laut STVO eindeutige Regeln. Gehupt werden darf eigentlich innerorts nur bei Gefahr. Wir Radfahrer dürfen im Gegensatz zu Österreich nur eine hell klingende Glocke verwenden, man stelle sich nur einmal vor, Radfahrer würden auch „richtige“ Hupen verwenden. ![]()
Laut wikipedia sind die Huperei bei:
- Aufwecken“ eines Verkehrsteilnehmers, der vor einer Ampel „eingeschlafen“ ist.
- Aufmerksam machen oder Beschwerde, dass sich ein Verkehrsteilnehmer falsch verhalten hat
- Zum Vertreiben der „Bösen Geister“ im Geleitzug eines neu vermählten Ehepaares
- Zum Grüßen von Bekannten oder Freunden an der Straße
- Hupkonzert nach sportlichem Erfolg der Lieblingsmannschaft
schlicht und einfach Ortungswidrigkeiten und können mit 10 Euro belegt werden. (Quelle hier)
Der zweite Punkt entspricht wohl der Huperei der Autofahrerin, also eine Ordnungswidrigkeit. Nichtsdestotrotz ist natürlich die Reaktion des Radfahrers weder akzeptabel noch tolerierbar.







