Da ja dieses Blog zur Zeit verstärkt über leinenpflicht oldenburg, leinenzwang niedersachsen, leinenpflicht in niedersachsen 2010 usw. gefunden wird, hier noch einmal für alle Hundebesitzer.
Nur mal so zur Erinnerung an alle Hundehalter, die das gerne vergessen, nicht wissen (wollen) oder sonstige Ausreden vorbringen.
Die rechtlichen Grundlagen für diese Anleinpflicht bilden die Verordnung der Stadt Oldenburg über das Mitführen von Hunden in der Öffentlichkeit, das Jagdgesetz und das Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung.
§33
(1) In der freien Landschaft ist jede Person verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde nicht streunen oder wildern und
in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an der Leine geführt werden, …..
Es geht in dieser Regelung besonders um den Schutz anderer Tiere, sollte für jeden Hundehalter selbstverständlich sein.
Beachtenswert sind auch die weiteren Regelungen aus dem „Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung“, wonach
§33
…
(2) Die Feld- und Forstordnungsbehörden können durch Verordnung bestimmen, dass Hunde in der freien Landschaft auch außerhalb der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli an der Leine zu führen sind zum Schutz der Rückzugsmöglichkeiten des Wildes oder sonstiger wild lebender Tiere vor Beunruhigung durch Festlegung von Schongebieten oder zum Schutz von Erholungssuchenden vor Belästigungen durch frei laufende Hunde auf Grundflächen, die besonderen Formen der Erholung dienen, insbesondere auf Liegewiesen,Spielplätzen und Sportanlagen.
Genau das wird auch in der Verordnung der Stadt Oldenburg (Oldb) über das Mitführen von Hunden in der Öffentlichkeit geregelt
§1
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(3) Kinderspielplätze und andere zum Spielen und Liegen geeignete Flächen in öffentlichen Anlagen dürfen mit Hunden nicht betreten werden.
Das gilt ganzjährig!
Anscheinend schwierig ist es auf Wegen, die durch Grünanlagen, Sport- und Spielstätten führen. Prinzipiell herrscht da nach Meinung der Hundebesitzer keine Leinenpflicht. Aber mal ehrlich, liebe Hundebesitzer, welcher unangeleinter Hund hält sich schon an Wege, wenn rechts und links die schönsten Rasenflächen liegen, auf denen dann die anderen Artgenossen schon herumtollen?
Näheres dazu auf dem „Hundehalter aufgepasst! Hinweise und Tipps“ Infoblatt der Stadt Oldenburg.
Also herrscht eigentlich eine ganzjährige Anleinpflicht.
Natürlich sollten für Hundehalter Flächen ausgewiesen werden, auf denen die Hunde frei herum laufen können. Wenn nicht vorhanden, kann das aber nicht auf Kosten der Allgemeinheit gehen.
08.04.2011: Alleine dieser Unfall mit tödlichem Ausgang sollte jeden Hundehalter dazu bewegen, seinen Hund im öffentlichen Bereich an die Leine zu nehmen.








