Ich bin gegen Trunkenheit im Straßenverkehr, aber einem Studenten wegen Trunkenheit, ein Fahrverbot fürs Radfahren von 15 Jahren zu verhängen, geht dann doch zu weit. Wenn ein Autofahrer bei einem gleichen Delikt auch 15 Jahre Führerscheinentzug erhalten würde, wäre das ja noch nachvollziehbar. Soweit mir bekannt ist, gibt es für Autofahrer ab 1,1 Promille Geldstrafe oder Freiheitsentzug, > 7 Punkte und 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis – da wird mal wieder mit zweierlei Maß gemessen, zum Nachteil der Radfahrer.
Nachtrag: Der Radfahrer hatte 1,71 Promille, Quelle hier.




Wieviele Promille hatte denn der Radler?
1,71
Das ist ja nicht viel. Muss da selber in Zukunft aufpassen.
Nicht viel? Das ist denke ich eher ein veritabler Vollrausch, wo man schon beim Gehen und Sprechen Probleme haben könnte.
Nun ja,
ich würde nach 3-4 Bier noch radeln.