Der Kommentar von „Marlina“ zum Beitrag auf Rolands Blog zum Thema Tragen von Warnwesten brachte das mein Fass mal wieder zum Überlaufen.
Ich widerspreche der Wa(h)(r)nwestenpflicht, selbst dem freiwilligen Tragen einer solchen aufs entschiedenste!
Das verkehrstaugliche Rad verfügt über folgende lichttechnische Ausstattungen:
1. eine Lichtmaschine mit einer Nennleistung von mindestens 3 W, deren Nennspannung 6 V beträgt (eine Batterie darf zusätzlich verwendet werden)
2. ein nach vorn wirkender Scheinwerfer für weißes Licht
3. mindestens ein nach vorn wirkender weißer Rückstrahler, dieser darf im vorderen Scheinwerfer integriert sein
4. eine Schlussleuchte für rotes Licht
5. mindestens ein roter Rückstrahler
6. ein mit dem Buchstaben „Z“ gekennzeichneter roter Großflächen-Rückstrahler (die Schlussleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein)
7. nach vorn und nach hinten wirkende gelbe Rückstrahler an den Fahrradpedalen
8. mindestens zwei um 180° versetzt angebrachte, nach der Seite wirkende gelbe Speichenrückstrahler an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades
Quelle wikipedia
Zudem verfügt mein Rad über:
9. Zwei Gepäckträgertaschen, die nach hinten, vorne und zur Seite reflektierende Flächen aufweisen.
10. Der Kasten auf dem vorderen Lastenträger hat zu allen Seiten aufgeklebtes Reflektionsmaterial
11. Da der vordere Scheinwerfer unten links vom Vorderrad angebracht ist, benutze ich bei besonders widrigen Sichtverhältnissen
noch einen weiteren batteriebetriebenen Scheinwerfer, der rechts angebracht ist.
Wenn das alles ein Autofahrer nicht sieht, sollte er schleunigst das Auto stehen lassen. Er ist sozusagen eine Gefahr für die Allgemeinheit.
Außerdem ist das freiwillige Tragen von „Wahnwesten“ in meinen Augen sogar allen Nichtträgern gegenüber „asozial“.
Zitat „Marlina“:
„Wenn sich immer mehr Leute/Kinder so ausstatten birgt es natürlich die Gefahr, dass Autofahrer die nicht reflektierenden Teilnehmer erst recht nicht mehr erkennen.“
Genau das ist das Problem bzw. die Denke vieler Verkehrsteilnehmer, so nach dem Motto, der Radfahrer trägt keine Warnweste, also kann/muss ich ihn auch nicht sehen.
„Nicht die, die gefährdet werden, sondern die, die gefährden, müssen in die Pflicht genommen werden“ , hatte ich hier schon zum Besten gegeben.
Musste mal wieder sein, mann, mann mann!